Fahnenschwenkervorstand
Historisch gesehen sind die Fahnenschwenker schon lange ein Teil der Jugendarbeit der Verbände. So ist es auch bei uns im Bezirk klar geregelt, dass die Fahnenschwenker und Fahnenschwenkerinnen ein Teil des Bezirksjungschützenrates sind.
In der Bezirksjungschützensatzung ist geregelt, dass die Fahnenschwenker und Jungschützen des Bezirksverbandes zwei Versammlungen im Jahr abhalten. Bei diesen Versammlungen sind ausdrücklich alle Fahnenschwenker des Bezirks eingeladen. Stimmberechtigt sind jedoch nur die Fahnenschwenkmeister/innen und Jungschützenmeister/innen der einzelnen Bruderschaften des Bezirks.
Aus den Wahlen dieser Versammlungen setzt sich der Fahnenschwenkervorstand wie folgt zusammen:
1. Bezirksfahnenschwenkmeister/in
2. Stellvertretender Bezirksfahnenschwenkmeister/in
3. Erster Beisitzer/in Fahnenschwenken
4. Zweiter Beisitzer/in Fahnenschwenken
Der gesamte Jungschützenvorstand trifft sich in regelmäßigen Abständen zu Vorstandsversammlungen.
Zudem ist der/die Fahnenschwenkmeister/in teil des Bezirkshauptvorstandes.